Neu zugezogen?

Wenn Sie neu zugezogen sind ...

... brauchen Sie nichts zu tun. So Sie evangelisch sind, werden Sie in den nächsten Tagen in unseren Gemeindelisten gelistet. Also: Herzlich willkommen in der Apostelkirche. Schauen Sie sich hier um, dann bekommen Sie ein Bild davon, wer wir sind und was wir tun. Und besuchen Sie unser "Apostel am Freitag", ein gemütliches Cafe in unserem Gemeindehaus in der Brückenstr. 35. Oder kommen Sie in einen unserer nächsten Gottesdienste. Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie!

 

 

 

Sie wollen konvertieren?

Das ist selbstverständlich möglich, sollte aber wirklich sehr gut überlegt sein. Wir empfehlen Ihnen, darüber mit einem Geistlichen Ihrer bisherigen Religionsgemeinschaft ein Gespräch zu führen. Sollten Sie danach weiterhin Konvertit sein wollen, dann sprechen Sie Pfarrer Heinrich 0177-5224538 an. Der wird mit Ihnen mehrere Termine ausmachen, um mit Ihnen über das Evangelische zu sprechen. Unser Presbyterium wird dann über Ihren Antrag entscheiden, es richtet sich dabei nach dem Votum des Pfarrers. In einem Gottesdienst (oder in einer Andacht nur mit Ihnen und dem Pfarrer) werden Sie dann in die Ev.-luth. Apostelkirchengemeinde aufgenommen und gehören damit zur Ev. Kirche von Westfalen.

Wiedereintritt

Sie wollen wieder eintreten?

Wir freuen uns über Ihren Entschluss. Kontaktieren Sie bitte Pfarrer Heinrich, Tel. 0177-5 2245 38. Der freut sich über ein Gespräch mit Ihnen und wird den Wiedereintritt in die Wege leiten. Wenn Sie das alles lieber anonymer gestalten wollen, dann wenden Sie sich an die Wiedereintrittstelle des Kirchenkreises Bielefeld . Sie sind herzlich willkommen und können auf diesen Seiten schon einmal stöbern, was Sie bei uns erwartet. Besuchen Sie einen unserer Gottesdienste und sprechen Sie uns einfach an. Wir freuen uns auf Sie.

Austritt

Sie möchten austreten?

Wir bedauern sehr Ihren Entschluss. Nach unserem Erkenntnisstand tritt die große Mehrheit der Menschen aus finanziellen Gründen aus der Kirche aus und nicht aus Ärger oder Frust über ihre Kirche oder Kirchengemeinde.

Zu den finanziellen Überlegungen: Sie zahlen 9 % Kirchensteuer von Ihrer Einkommensteuer. Wir wissen, dass das für Sie u.U. eine nicht unbeträchtliche Summe bedeutet. Wir leben aber in einer Solidargemeinschaft, in der die Kirche sich dazu verpflichtet hat, wichtige soziale Aufgaben für den Staat mit zu übernehmen. Auch wenn Sie aus der Kirche austreten wollen, weil Sie sich selbst als nicht gläubig bezeichnen, bedeutet das, dass Sie aus dieser Solidargemeinschaft, die unser Gemeinwesen mitträgt, austreten. Ihr Austritt geht also weit über einen Austritt aus der Glaubensgemeinschaft Kirche hinaus.

Wir unterhalten zahlreiche Einrichtungen und Angebote für fast jede Altersgruppe, so. z.B. sind wir in Bielefeld der größte Träger von Angeboten für Kinder und Jugendliche, s. hier dazu mehr.

Und das ist nur einer von vielen Bereichen. Alle zu benennen, würde hier den Rahmen sprengen. Bedenken Sie bitte auch, dass die Kirche Trägerin von Schulen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist und vielfältige Seelsorgeangebote wie Telefonseelsorge und Notfallseelsorge bereit hält, und das rund um die Uhr.

Das alles wird u.a. aus Kirchensteuermitteln finanziert. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Kirchengemeinden werden daraus finanziert.

Ein Gespräch ist da deutlich hilfreicher als ein Austritt.

Bitte bedenken Sie auch, dass Sie nach einem Austritt kirchliche Handlungen nicht mehr beanspruchen können, wie z.B. eine kirchliche Beerdigung.

Aber selbst wenn Sie austreten: Niemand verwehrt Ihnen den Besuch eines Gottesdienstes, niemand verwehrt Ihnen ein seelsorgerliches Gespräch, niemand gibt sie auf. Gott erst recht nicht. 

Wenn Sie austreten möchten, wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht.