Die evangelische Trauung

Sie trauen sich, sich trauen zu lassen? Das freut uns mit Ihnen, und wir erzählen Ihnen, woran Sie denken müssen:

Die kirchliche Trauung ist eine Segenshandlung, die stattfinden kann, wenn Sie sich vor einem Standesbeamten / einer Standesbeamtin das Jawort gegeben haben. Dann bekommen Sie ein Familienbuch, und in diesem Familienbuch wird dann auch nach erfolgter Trauung diese bestätigt.

Sie bestellen also zunächst das Aufgebot beim Standesamt. Sodann melden Sie die Trauung im Gemeindebüro an Tel.: 29 87 42. Mit dem Gemeindepfarrer suchen Sie einen passenden Termin für die Trauung, der nach Ihrer standesamtlichen Trauung liegen muss. Dann haben Sie ohne jede Frage erst einmal eine Menge zu tun und suchen dann den Pfarrer zu einem Traugespräch auf. Was gilt es da zu bedenken?

  1. Wenn beide Eheleute Glied unserer Kirchengemeinde sind, benötigen Sie keine weiteren Papiere außer Ihrem neuen Familienbuch, das Sie vermutlich erst am Trautag selbst vorlegen können.
  2. Wenn einer der beiden Glied einer anderen evangelischen Kirchengemeinde ist, benötigen wir die Taufurkunde und eine sogenannte Dimissoriale. Das ist eine pfarramtliche Bescheinigung, dass Sie Mitglied der entsprechenden Kirchengemeinde sind.
  3. Wenn einer der Beiden katholisch ist, benötigen wir eine Kirchenmitgliedsbescheinigung. Ist die Braut katholisch, dann findet i.d.R. eine katholische Trauung unter Mitwirkung einer/eines evangelischen Pfarrers / Pfarrerin statt. Ist die Braut evangelisch, dann findet eine evangelische Trauung unter Beteiligung eines Priesters statt. Es gibt keine ökumenische Trauung, Sie können aber auch eine rein evangelische Trauung feiern, wenn Sie das so wollen. 
  4. Wenn entweder Braut oder Bräutigam keiner Kirche angehören, findet seit einiger Zeit auch eine evangelische Trauung statt.
  5. Gleichgeschlechtliche Ehepaare können ebenfalls evangelisch getraut werden, wenn einer der o.g. Punkte zutrifft.
  6. Wenn Braut und Bräutigam keiner Konfession angehören, ist eine evangelische Trauung zu versagen.

In der ev. Trauung sind Brautführer:innen nicht vorgesehen. Selbstverständlich können Sie aber Brautführer:innen benennen, denen dann auch ein besonderer Platz neben dem Brautpaar gewährt wird.

Ehejubiläen

Es ist natürlich eine besondere Freude, ein Ehejubiläum begehen zu können. Wir listen Ihnen die Jubiläen auf, die kirchlich begangen werden können:

  • nach 25 Jahren die Silberhochzeit
  • nach 50 Jahren die Goldhochzeit
  • nach 60 Jahren die Diamantenhochzeit
  • nach 65 Jahren die Eisenhochzeit
  • nach 70 Jahren die Gnadenhochzeit
  • nach 75 Jahren die Kronjuwelenhochzeit.
  • nach 80 Jahren die Messinghochzeit.

Diese Hochzeiten werden genauso gestaltet wie die Grüne Hochzeit auch, nur benötigen Sie dazu keine Papiere, sie leben ja zusammen. Wir können u.U. auch eine Trauung in Ihrem Hause vollziehen. Nur wenn Sie kein Kirchenmitglied mehr sein sollten, können wir diese Jubiläen leider nicht mit Ihnen  feiern.