Sie trauen sich, sich trauen zu lassen? Das freut uns mit Ihnen, und wir erzählen Ihnen, woran Sie denken müssen:
Die kirchliche Trauung ist eine Segenshandlung, die stattfinden kann, wenn Sie sich vor einem Standesbeamten / einer Standesbeamtin das Jawort gegeben haben. Dann bekommen Sie ein Familienbuch, und in diesem Familienbuch wird dann auch nach erfolgter Trauung diese bestätigt.
Sie bestellen also zunächst das Aufgebot beim Standesamt. Sodann melden Sie die Trauung im Gemeindebüro an Tel.: 29 87 42. Mit dem Gemeindepfarrer suchen Sie einen passenden Termin für die Trauung, der nach Ihrer standesamtlichen Trauung liegen muss. Dann haben Sie ohne jede Frage erst einmal eine Menge zu tun und suchen dann den Pfarrer zu einem Traugespräch auf. Was gilt es da zu bedenken?
In der ev. Trauung sind Brautführer:innen nicht vorgesehen. Selbstverständlich können Sie aber Brautführer:innen benennen, denen dann auch ein besonderer Platz neben dem Brautpaar gewährt wird.
Es ist natürlich eine besondere Freude, ein Ehejubiläum begehen zu können. Wir listen Ihnen die Jubiläen auf, die kirchlich begangen werden können:
Diese Hochzeiten werden genauso gestaltet wie die Grüne Hochzeit auch, nur benötigen Sie dazu keine Papiere, sie leben ja zusammen. Wir können u.U. auch eine Trauung in Ihrem Hause vollziehen. Nur wenn Sie kein Kirchenmitglied mehr sein sollten, können wir diese Jubiläen leider nicht mit Ihnen feiern.