Der Taufstein

Die Taufe eines Kindes

 

Sie wollen Ihr Kind taufen lassen? Dann gratulieren wir Ihnen erst einmal zur Geburt Ihres Kindes. 


In unserer Kirche ist die Kindstaufe üblich, und das hat seinen guten Grund. Die Taufe ist ein Geschenk Gottes, eine Gnadengabe. Mit ihr verheißt der allmächtige und barmherzige Gott dem Kind "Ich bin bei dir allezeit bis an das Ende der Welt!" Die Taufe ist eins unserer Sakramente, und davon gibt es bei uns nur zwei; entsprechend wichtig ist die Taufe. Einmal getauft heißt immer getauft. Gott wird das Kind niemals verlassen, auch wenn es selbst einmal andere Wege geht. Die Taufe gilt lebenslang und ewig, auch über unseren Tod hinaus.

Zum Prozedere: Bitte setzen Sie sich mit unserem Gemeindebüro Tel.: 298742 oder mit Pfarrer Heinrich Tel.: 0177 - 5 22 45 38 in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin für ein Taufgespräch. Zu diesem Taufgespräch brauchen wir fogende Papiere:

  1. Die Abstammungsurkunde des Kindes, die Sie in Ihrem Familienbuch finden. Haben Sie kein Familienbuch, dann werden Sie eine Abstammungsurkunde als lose Urkunde erhalten haben.
  2. Die Personalausweise der Eltern
  3. Wenn ein Elternteil einer anderen Konfession oder einer anderen ev. Kirchengemeinde angehört, benötigen wir eine Kirchenzugehörigkeitsbescheinigung.
  4. Sind beide Elternteile konfessionslos, kann die Taufe vollzogen werden, wenn ein Pate / eine Patin Glied einer ev. Kirchengemeinde ist und sich der besonderen Verantwortung dem Täufling gegenüber bewußt ist. 
  5. Die Patenbescheinigungen der Patinnen und Paten, sofern sie nicht Glieder unserer Gemeinde sind. Das Patenamt kann nur übernehmen, wer getauft, konfirmiert, das 14. Lebensjahr erreicht hat und Glied einer evangelischen Kirchengemeinde ist. Darüber hinaus können Katholiken und Angehörige betimmter Religionsgemeinschaften das Patenamt übernehmen, deren Kirchen die Magdeburger Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung der Taufe unterschrieben haben. Im Zweifel klärt Ihr Gemeindepfarrer diese (selten vorkommende) Frage.
  6. Konfessionslose können kein Patenamt übernehmen. Sie werden als Taufzeugen geführt, wobei jeder bei einer Taufe Anwesende ein Taufzeuge ist. 

 

Taufsprüche

Bei dem Taufgespräch werden Sie gefragt, ob Sie einen bestimmten biblischen Taufspruch wünschen.

Hier finden Sie eine Auswahl biblischer Taufsprüche, die dann auch in den Urkunden und Kirchbüchern vermerkt werden.

Die Erwachsenentaufe

Die Erwachsenentaufe ist eine Entscheidungstaufe. Oft nehmen Jugendliche, die nicht getauft sind, am Konfirmandenunterricht teil Kurz vor der Konfirmation entscheiden Sie sich dann für das Sakrament der Taufe. So ist das auch bei Erwachsenen. Sie kontaktieren den Pfarrer 0177-5224538 und vereinbaren mit ihm eine Reihe von Gesprächen, in denen Sie den evangelischen Glauben kennenlernen. Am Schluss der Reihe steht Ihr Bekenntnis und - nach Beschluss unseres Presbyteriums - das Sakrament der Taufe. Wir freuen uns mit Ihnen. 

Für das erste Gespräch bitten wir, den Personalausweis und die Abstammungsurkunde vorzulegen. Als Religionsmündiger benötigen Sie keine Patenschaften.

Das Patenamt

Sie sind gebeten worden, ein Patenamt zu übernehmen. 

Das ist natürlich eine besondere Freude und Ehre, die Ihnen durch die Eltern des Täuflings zugetragen worden ist. Wir freuen uns mit Ihnen.

Folgende Voraussetzungen gelten für das Patenamt:

  1. Sie sind Glied einer evangelischen Kirchengemeinde, getauft und konfirmiert und Sie sind religionsmündig ( ab 14 Jahren). 
  2. Wenn Sie kein Glied unserer Kirchengemeinde sind, wenden Sie sich bitte an das Gemeindebüro Ihrer ev. Kirchengemeinde und bitten um eine Patenbescheinigung, die Sie den Eltern vor dem Taufgespräch zukommen lassen. (Wenn Sie nicht wissen, zu welcher evangelischen Kirchengemeinde Sie gehören, erfahren Sie das hier)
  3. Wenn Sie katholisch sind, besorgen Sie sich die Patenbescheinigung bei Ihrer katholischen Kirchengemeinde. 
  4. Wenn Sie einer anderen christlichen Konfession angehören, muss diese die Magdeburger Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung der Taufe unterschrieben haben. Klären Sie das bitte mit Ihrer Gemeinde.
  5. Nach der Taufe erhalten Sie eine Patenurkunde. 
  6. Wenn Sie konfessionslos sind, können Sie kein Patenamt übernehmen. Allenfalls können Sie als Taufzeuge fungieren in dem Bewusstsein, dass alle Gottesdienstbesucher:innen Taufzeugen sind. Eine Urkunde erhalten Sie nicht.

Das Patenamt beinhaltet für Sie als Aufgabe, die christliche Erziehung des Kindes nach besten Kräften zu unterstützen. Das können Sie dadurch tun, dass Sie Ihrem Patenkind zum Tauftag gratulieren und ihm dazu ein passendes Geschenk offerieren, z.B. eine Kinderbibel. Sie können  Ihrem Patenkind von Ihrem persönlichen Glauben erzählen und es darin bestärken, z.B. den Kindergottesdienst oder eine christliche Kindergruppe zu besuchen. Die meisten Kirchengemeinden haben inzwischen eigene Homepages, wo sie über ihre Angebote informieren. Motivieren Sie das Kind zum Besuch dieser Gruppen. Bauen Sie eine persönliche Beziehung zu Ihrem Patenkind auf. Das wird das Kind sein Leben lang nicht vergessen.

Das offizielle Patenamt endet in der Ev. Kirche mit der Konfirmation des Täuflings bzw. mit dessen Religionsmündigkeit ( ab 14 Jahre ).